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TSV Bubendorf
Öffentliches Event

Eiereinzug

von TSV Bubendorf

31MÄR

Mi, 31. März

17:30 – 22:00 Uhr

Mehrzweckhalle Dorf Bubendorf - Foyer und Küche

Bubendorf

Liebe Vorstandsmitglieder Bitte reserviert euch bereits heute den Termin für den Eiereinzug am 31. März 2027. Wir bitten euch, euch ab 17.30 Uhr im Foyer der MZH einzufinden. Besten Dank für eure Unterstützung und das Vormerken des Termins. Herzliche Grüsse Euer Präsidium Jeanine & Boris Einwohnergemeinde Bubendorf Hintergasse 20 4416 Bubendorf Jeanine Albisser Ergolzstrasse 4415 Lausen Bubendorf, 18. September 2026 Raumreservation MZH Dorf Guten Tag Frau Albisser Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Reservationsanfrage für das Objekt MZH Dorf genehmigt wurde. Sie können Ihren Anlass zum gewünschten Termin und den angegebenen Zeiten durchführen. Freundliche Grüsse Ihre Einwohnergemeinde Bubendorf Kontakt Name Jeanine Albisser E-Mail praesidium@tsvbubendorf.clubdesk.ch Organisation TSV Bubendorf Adresse Ergolzstrasse , 4415 Lausen Telefon Reservations-Details Reservatiosnummer 3245 Kategorie Veranstaltungen Objekt MZH Dorf Objektverantwortlicher Benjamin Flück, hauswartung@bubendorf.swiss, 061 931 33 44 Anlass Eiereinzug Start der Reservation Mittwoch, 31.03.2027 17:30 Ende der Reservation Mittwoch, 31.03.2027 22:00 Zyklus Einmalreservation Optionen Beginn der Veranstaltung: 18:00 Uhr Ende der Veranstaltung: 21:30 Uhr Code Schlüsselkästchen: - Folgende Unterobjekte wurden reserviert Unterobjekte 1x Küche, 1x Foyer Unterunterobjekte Keine Preis-Details Details (CHF) 0.00 - MZH Dorf 0.00 - Küche 0.00 - Foyer Gebühren (CHF) Totalkosten (CHF) * 0.00 * weitere Kosten wie Abfall, Hauswartsentschädigung und/oder Mobiliarentschädigung werden je nach Aufwand nach dem Anlass zuzüglich verrechnet. Allgemeine Bestimmungen www.bubendorf.swiss Gemeindeverwaltung Bubendorf, Hintergasse 20, Postfach 248, 4416 Bubendorf ● Es gilt die Benützungsverordnung für die Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde und der Primarschule Bubendorf inkl. der entsprechenden Gebührensätze. ● Die Hausordnung sowie die jeweiligen Brandschutzvorschriften sind verbindlich und zwingend einzuhalten. ● Das Aufstellen und Abräumen (inkl. Bestuhlung) ist Sache des Veranstalters. ● Die Übernahme und Rückgabe der belegten Räumlichkeiten ist mit den zuständigen Hauswarten spätestens 10 Tage vor dem Anlass zu vereinbaren. Nichteinhalten der Frist kann die Streichung des Anlasses zur Folge haben. ● Rundgänge in den Räumlichkeiten für die Durchführung zu Grossanlässen finden in einem fixen Zeitfenster statt (jeweils Donnerstag, 15.00-17.00 Uhr). Es hat eine frühzeitige Anmeldung zur Begehung bei den zuständigen Hauswarten zu erfolgen. Alle am Anlass involvierten Personen (z.B. OK-Chef, Techniker, etc.) müssen an diesem Rundgang teilnehmen. ● Die Schlüsselübergabe für Anlässe in der Mehrzweckhalle erfolgt jeweils am Donnerstag vor dem Anlass um 15.00 Uhr (nach Voranmeldung bei den zuständigen Hauswarten). Bemerkung Bemerkung

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Quelle: calendar.clubdesk.com

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